Dichtheitsprüfung

Nach dem § 61a LWG-NRW müssen alle privaten Abwasserleitungen, in denen Schmutzwasser abgeleitet wird und die unterirdisch oder unzugänglich verlegt sind, spätestens bis zum 31.12.2015 von einem Sachkundigen auf Dichtheit geprüft werden. Neu verlegte oder geänderte Schmutzwasserleitungen müssen nach Errichtung bzw. Änderung überprüft werden.

Undichte Abwasserkanäle verschmutzen Grundwasser und Boden und bedeuten somit eine Gefährdung der Umwelt.

Wir, die Tiefbau Kühn GmbH, sind als sachkundige Firma bei den jeweiligen Stadtwerken gelistet. Über das Ergebnis der Prüfung stellen wir eine Dichtheitsbescheinigung aus. Diese muss der Grundstückseigentümer aufbewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorlegen.

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